Bildrechte

In meinen Angeboten und Rechnungen wird dem Auftraggeber in der Regel eines der nachfolgenden Bildrechte eingeräumt:

uneingeschränkte kommerzielle Nutzung

Der Auftraggeber darf das auftragsgemäß erworbene Bildmaterial ohne zeitliche oder sachliche Einschränkungen in seinem Sinne nutzen. Er darf es auch auszugsweise, anteilig inhaltlich und/oder sinnverändert in neu erschaffenem Bildmaterial (Collagen, Composings etc.) verwerten und in allen digitalen und Printmedien oder sonstigen Produkten im vorgenannten Sinne verwerten und veröffentlichen.

Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen. Er ist berechtigt, das entstandene Material auch anderweitig (siehe unten) zu nutzen.

kommerzielle Nutzung mit Einschränkungen

Das nachfolgend beschriebene Nutzungsrecht ist zeitlich befristet. Ist im Auftrag kein abweichender Nutzungszeitraum benannt, gilt es für Veröffentlichungen in einem Zeitraum von maximal zwei Jahren.

Der Auftraggeber darf das auftragsgemäß erworbene Bildmaterial ohne Einschränkungen im Sinne seiner normalen Geschäftstätigkeit nutzen. Er darf es auch auszugsweise, anteilig inhaltlich und/oder sinnverändert in neu erschaffenem Bildmaterial (Collagen, Composings etc.) verwerten und in allen digitalen und Printmedien oder sonstigen Produkten im vorgenannten Sinne veröffentlichen.
Wo es möglich ist, wäre bei Veröffentlichungen eine Nennung des Fotografen wünschenswert, jedoch keine Bedingung.

Die darüber hinausgehende Veräußerung oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte (z.B. an Bilddatenbanken, Kooperationspartner oder Beteiligungen) bedarf meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen. Er ist berechtigt, das entstandene Material auch anderweitig (siehe unten) zu nutzen.

kommerzielle Nutzung mit namentlicher Veröffentlichung

Das nachfolgend beschriebene Nutzungsrecht ist zeitlich befristet. Ist im Auftrag kein abweichender Nutzungszeitraum benannt, gilt es für Veröffentlichungen in einem Zeitraum von maximal zwei Jahren.

Der Auftraggeber darf das auftragsgemäß erworbene Bildmaterial nur im Sinne seiner normalen Geschäftstätigkeit nutzen. Er darf es nur in der ihm übergebenen Version verwerten und in dem im Auftrag benannten Rahmen mit namentlicher Nennung des Fotografen veröffentlichen.

Bei unterlassener namentlicher Nennung in Printmedien wird für jede nachgewiesene Veröffentlichung auf Betreiben / im Interesse des Auftraggebers ein zusätzliches Bildhonorar von 2,50€ pro Spalte (Breite) und Millimeter (Höhe) zu Lasten des Auftraggebers sofort fällig. Bei der Veröffentlichung im Internet 350,-€ pro platziertem Bild.

Die darüber hinausgehende Veräußerung oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte (z.B. an Bilddatenbanken, Kooperationspartner oder Beteiligungen) bedarf meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen. Er ist berechtigt, das entstandene Material auch anderweitig (siehe unten) zu nutzen.

private Nutzung

Der Auftraggeber darf das auftragsgemäß erworbene Bildmaterial ausschließlich zum privaten Gebrauch nutzen. Er darf es in seinen privaten Accounts sozialer Netzwerke veröffentlichen und im privaten Rahmen drucken, vervielfältigen und weitergeben.

Jegliche gewerbliche Nutzung bedarf der schriftlichen Genehmigung. Dies gilt auch für Eigenwerbung des Auftraggebers. Unerlaubte kommerzielle Nutzung kann Rechtsfolgen und Nachforderungen entsprechender Nutzungsentgelte zur Folge haben.

Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen. Er ist berechtigt, das entstandene Material auch anderweitig (siehe unten) zu nutzen.

Aufnahmen aus Portrait- (Schule und Kita), Familien- und Hochzeitsshootings

unterliegen in der Verwendung durch den Auftraggeber den Bildrechten zur privaten Nutzung. Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen.
Jegliche anderweitige Nutzung erfolgt jedoch nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber.

Zum besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen verzichte ich weitestgehend auf Eigenwerbung mit derartigen Aufnahmen.

„time for prints“ (TFP)

Dies ist die übliche Vereinbarung zwischen Fotograf und Model ohne finanzielle Interessen. Der Fotograf stellt eine vorab vereinbarte ungefähre Anzahl von Aufnahmen als Gegenwert für den Zeitaufwand des/der Models zur Verfügung. Vereinbarungen über Art und Umfang der Aufnahmen, evtl. Beteiligung an Auslagen zur Vorbereitung oder Fahrtkosten werden gesondert vereinbart.

Die Aufnahmen können sowohl privat als auch kommerziell zur Eigenwerbung des Models (Sedcards) ausschließlich mit namentlicher Nennung des Fotografen verwendet werden. Die darüber hinausgehende Veräußerung oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte (z.B. an Bilddatenbanken) bedarf meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen. Er ist berechtigt, das entstandene Material auch anderweitig (siehe unten) zu nutzen.

Anderweitige Nutzung

Die oben genannte anderweitige Nutzung ohne gesonderte Rücksprache mit dem Auftraggeber kann sein:

  • Veröffentlichung (auch ausschnittweise) zum Zwecke der Eigenwerbung in Printmedien (Flyern, Plakaten etc.) oder auf eigenen Web und Social Media Präsenzen, sofern dies nicht erkennbar mit den Interessen des Auftraggebers kollidiert.
  • Verwendung (auch ausschnittweise) im Rahmen des Coachings als Beispiel oder Illustration.
  • Einreichung zu (öffentlichen) Wettbewerben, Ausstellungen und sonstigen Leistungsschauen.
  • Einarbeitung in eigene Produkte (Kalender, Printprodukte etc.)
  • Verkauf an bzw. über Bilderdienste und Bilddatenbanken wie Adobe Stock und vergleichbare.

Das Recht am eigenen Bild

Sofern es durch eine fotografierte Person berechtigte Einwände gegen eine Veröffentlichung gibt, werde ich diese umgehend an den jeweiligen Auftraggeber weiterleiten. Sofern die Veröffentlichung durch mich erfolgte, werde ich mich selbst schnellstmöglich um das geäußerte Anliegen kümmern.

(Stand 12/2024)